Shownotes
Jahrelang war die 150-Euro-Grenze das bequeme Polster für alle, die aus dem Drittland verkaufen. Das ist vorbei. Im Kanzleialltag sehen wir gerade, dass viele das noch nicht auf dem Schirm haben. Die Kalkulation stimmt nicht mehr, und einen Zahlungsaufschub hat noch keiner beantragt. In den Logistikverträgen steht außerdem keine einzige Zeile dazu, wer eigentlich haftet.
Der E-Commerce ist der Testballon dieser Reform. Fernverkäufe sind seit Juli 2026 betroffen und müssen ab dem 01.07.2028 über die neue EU-Zolldatenplattform laufen. Für den gesamten übrigen Warenverkehr kommt die Pflicht erst 2034. Die Einbrüche bei den Importen sind schon jetzt sichtbar.
Christian holt sich dafür Markus Bitzer dazu, Dipl.-Finanzwirt und Gründer der Bitzer Mainfort GmbH. Markus war Zollfahnder beim Zollkriminalamt Köln und beim Zollfahndungsamt Essen. Er weiß, wie die andere Seite denkt.
Was wir konkret besprechen
150-Euro-Freigrenze weg, 3-Euro-Zoll da: Seit 01.07.2026 gilt bei Sendungen bis 150 Euro Sachwert ein Pauschalzoll von 3 Euro. Laut Verordnung fällt er pro Ware an, laut Kommission in der Praxis je angemeldeter Position. Fünf T-Shirts mit einer Tarifnummer kosten 3 Euro. T-Shirt, Mütze und Tasche kosten 9 Euro. Der 3-Euro-Zoll ist befristet bis 01.07.2028.
Bearbeitungsgebühr der Union: 2 Euro pro Warenposition, ohne Wertgrenze. Sie kommt zusätzlich zum 3-Euro-Zoll. Zieltermin ist spätestens der 01.11.2026, der konkrete Start hängt an der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Zollanmeldung aus dem ERP: Die Daten gehen elektronisch raus. Der Warenwert muss vor dem Versand feststehen, Änderungen sind bis zur Ankunft möglich. Wer da noch händisch arbeitet, hat ein Problem.
Zahlungsaufschub: Für den 3-Euro-Zoll ist ein laufender Aufschub Pflicht. Der Antrag dauert Wochen bis Monate, und ohne Aufschub geht es nur gegen Sofortzahlung. Fällig wird der Zoll am 16. des Folgemonats.
Du bist der Einführer: Ab 21.09.2027 werden Händler und Plattformen selbst zum Einführer im Rahmen von Fernverkäufen. Damit ändert sich auch die Rolle der Spedition als Vertreter. Und wer als indirekter Vertreter anmeldet, wird selbst Zollschuldner.
Plattformen in der Pflicht: Plattformen wie Amazon regeln die Zollverantwortung künftig selbst. Wer die Regeln nicht befolgt, fliegt raus. Das Prinzip kennst du schon aus DAC7 und DAC8.
Dropshipping und Zollwert: Für den Zollwert zählt der Verkaufspreis an deinen Endkunden, nicht dein Einkauf. Wer für 20 Euro einkauft und für 50 Euro verkauft, verzollt auf Basis von 50 Euro. Unterbewertung ist vorbei.
Sanktionen: Bei einem systematischen Verstoß drohen 1 bis 4 Prozent vom Gesamtwert der Einfuhren der letzten 12 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 6 Monaten sind es 3 bis 6 Prozent. Danach folgt zusätzlich die vorübergehende Sperre der Online-Benutzeroberfläche. Dazu kommt der mögliche Entzug von AEO- oder Trust-and-Check-Status.
Übergangsfristen bis 2028: Die E-Commerce-Regeln gelten seit 2026, die Datenplattform wird ab 01.07.2028 Pflicht. Alle anderen Import- und Exportbereiche folgen später.
Verfahren 4200: Eine Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung kann steuerfrei sein. Zoll- und Umsatzsteuerverfahren laufen hier aber getrennt, die Doku ist anspruchsvoll. Fehler in anderen EU-Ländern landen schnell beim Anmelder.
Verbrauchsteuern und OSS: Der OSS deckt keine Verbrauchsteuern ab. Wer Alkohol, Tabak oder Liquids verschickt, braucht eigene Erlaubnisse für den Versandhandel und steht unter strenger Kontrolle.
Unsere Haltung
Wortlaut und Praxis fallen beim 3-Euro-Zoll auseinander. Das musst du offen ansprechen, auch gegenüber deinen Kunden. Schönreden hilft hier keinem.
Wir rechnen nicht damit, dass die Fristen verlängert werden. Wer auf 2028 wartet, ist zu spät. Die Datenplattform ist ab dann der Maßstab, und der Engpass sind deine Stammdaten, nicht die einzelne Abfertigung. Eine falsche Tarifnummer wirkt in jeder einzelnen Sendung dieser Artikelnummer.
Und wer als Dienstleister fröhlich indirekt vertritt, ohne die Haftung im Vertrag zu regeln, spielt mit fremdem Geld auf eigenes Risiko.
Zusammenfassung
Ein Teil der Zollreform ist schon da: Die Freigrenze ist weg, es gibt den 3-Euro-Zoll und die Pflicht zum Zahlungsaufschub. Die Bearbeitungsgebühr steht vor der Tür. Bis 2028 kommen Einführerstatus, Sanktionsregime und Datenplattform.
Unsere Empfehlung: Prüf dein Setup jetzt. Pass deine Warenwirtschaft frühzeitig an und beantrag die Bewilligungen, solange noch Zeit ist. Behalte dabei den Data Hub ab 2028 im Blick. Zoll und Steuern gehören dabei an einen Tisch, sonst wird es teuer.
Links und Kontakt aus der Folge
DHW Steuerberatung: www.DHW-StB.de, Beratung@DHW-StB.de
Bitzer Mainfort GmbH: mainfort.net, markus.bitzer@bitzer-mainfort.com
Und jetzt du
Verkaufst du aus dem Drittland oder über Plattformen? Dann hör dir die Folge komplett an, bevor du die nächste Preisliste rausschickst. Wenn du merkst, dass dein Setup wackelt, meld dich bei uns. Das Erstgespräch buchst du direkt auf www.dhw-stb.de. Folge abonnieren nicht vergessen, wir melden uns, sobald es bei der Bearbeitungsgebühr und der Datenplattform Neuigkeiten gibt.
Links & Hinweise
📺 YouTube-Kanäle • Wie besteuert ist das denn? – Steuertipps vom Profi
🎙 Podcasts • DHW Podcast (Apple)
📘 Unser Buch für E-Commerce: „Skaliere dein Business – ohne steuerliches Chaos" ➡️ www.DHW-StB.de/Buch
📰 Medienberichte & Fachartikel: ➡️ n-tv, stern, FOCUS Online, Handelsblatt & mehr
🌐 www.dhw-stb.de
Neuer Kommentar